im Trauerfall
– Was jetzt zu tun ist –

Einen geliebten Menschen zu verlieren bedeutet einen großen Verlust und tiefe Trauer. Unumgängliche Entscheidungen müssen schnell, richtig und individuell getroffen werden. In dieser schweren Situation möchten wir Sie gerne unterstützen und Ihnen zur Seite stehen.
STERBEFALL ZUHAUSE
Der Tod eines Menschen läßt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112 oder 19222, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, immer der erste Schritt, um gegebenenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Der Notarzt stellt nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus, deshalb ist anschließend immer umgehend der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst zwecks Leichenschau und Ausstellung der ausführlichen Todesbescheinigung anzurufen. Diese Todesbescheinigung muß der Arzt beim Verstorbenen belassen oder Ihnen als Hinterbliebene übergeben. Die Todesbescheinigung muß separat von Ihnen beim Arzt bezahlt werden, die Krankenkasse kommt hierfür nicht auf. Hat der Arzt die Leichenschau beendet und Ihnen die Todesbescheinigung übergeben sollten Sie das Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens kontaktieren.
Sterbefall im krankenhaus oder seniorenheim
Wenn Sie über den eingetretenen Verlust von den Pflegekräften unterrichtet werden, sind bereits die ersten Schritte für Sie eingeleitet worden. Die Verwaltung der Häuser veranlasst die unmittelbar notwendigen Dinge, wie die Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt. Die Benachrichtigung des Beerdigungsinstitutes erfolgt durch Sie, die Angehörigen, nach Ihrer Wahl.
Sterbefall auf öffentlichem Gelände
Im Falle eines Ablebens auf öffentlichen Straßen und Plätzen bzw. auch bei unklarer Todesursache kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen und benachrichtigen Sie. Die Behörden beauftragen einen Bestatter der bis zur Klärung der Todesursache bzw. bis zur Beendigung der Ermittlung zuständig ist. Dieser Bestatter darf sich nicht bei Ihnen um einen Auftrag bewerben bzw. seine Dienste den Angehörigen anbieten. Nach Abschluß der Ermittlung kann das Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl mit der Bestattung beginnen. Sinnvoll ist es das Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl bereits direkt nach der Benachrichtigung durch die Behörden zu kontaktieren, damit alles rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann.
Also, wo auch immer ein Sterbefall eintritt, Sie können das Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens immer selbst wählen.
Folgende Dokumente und Unterlagen sollten Sie bereit halten
• Todesbescheinigung vom Arzt
• Geburtsurkunde bei nicht Verheirateten und Minderjährigen
• Stammbuch, Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug bei Verheirateten
• Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
• Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
• Grabdokumente, wenn Grab bereits vorhanden
• Rentenanpassungsmitteilung bzw. Rentennummer
• Letztwillige Verfügung bei Feuerbestattung, sofern vorhanden
• Versicherungsunterlagen ( Zusatzrenten-, Unfall-, Sterbegeld-, Lebensversicherungen )
• Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
• Kleidung des Verstorbenen, wenn gewünscht
Sollten Sie nicht gleich alles parat haben oder finden, fehlende Dokumente können von uns meist nachträglich besorgt werden.
